§ 76a ZDG; § 71 AVG
Der VwGH erörtert, dass die nicht fristgerecht getätigte Äußerung zum gewünschten Zivildienst bei fehlendem Hinweis des Verteidigungsministeriums auf den Fristenlauf keine Vorwerfbarkeit begründet.
VwGH, 24.10.2000, 2000/11/0148
§ 76a ZDG; § 71 AVG
Der VwGH erörtert, dass die nicht fristgerecht getätigte Äußerung zum gewünschten Zivildienst bei fehlendem Hinweis des Verteidigungsministeriums auf den Fristenlauf keine Vorwerfbarkeit begründet.
VwGH, 24.10.2000, 2000/11/0148