§ 41 B-GBG; § 8 Abs 1 FFP BGBl 1995/229
Der VwGH erörtert, dass die im Rahmen eines Frauenförderungsplans eingeräumte Möglichkeit des Berufungsvortrags keine Parteistellung im konkreten Auswahlverfahren begründet.
VwGH, 18.10.2000, 99/12/0226
§ 41 B-GBG; § 8 Abs 1 FFP BGBl 1995/229
Der VwGH erörtert, dass die im Rahmen eines Frauenförderungsplans eingeräumte Möglichkeit des Berufungsvortrags keine Parteistellung im konkreten Auswahlverfahren begründet.
VwGH, 18.10.2000, 99/12/0226