§ 360 Abs 1 GewO 1994
Der VwGH erörtert, dass die Anweisung zur Schaffung einer Lärmeindämmung nicht als Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1994 zu qualifizieren ist und beschreibt den Unterschied zwischen Anweisungen nach § 360 Abs 1 GewO 1994 und § 79 leg cit.