§ 24 FrG 1997
Der VwGH beschreibt das Verhältnis zwischen befristeter und unbefristeter Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung sowie die damit verbundenen Antragsformalitäten. Weiters führt er aus, dass die Erfüllung aller maßgeblichen Kriterien ein subjektives Recht auf Einräumung einer unbefristeten Niederlassungsgenehmigung begründet.