§ 16 Abs 1 Z 1 MRG; § 30 Abs 2 Z 5 MRG
Widmet der Inhaber einer einzigen Mietwohnung diese auch als Geschäftsräumlichkeit, überwiegt dennoch der Verwendungszweck als Wohnung.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 177/00m
§ 16 Abs 1 Z 1 MRG; § 30 Abs 2 Z 5 MRG
Widmet der Inhaber einer einzigen Mietwohnung diese auch als Geschäftsräumlichkeit, überwiegt dennoch der Verwendungszweck als Wohnung.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 177/00m