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Entscheidung - OGH, 25.04.2001, 3 Ob 220/00z

ErbrechtEvBl 2001/172EvBl 2001, 766 - 767 Heft 20 v. 15.10.2001

§ 758 ABGB; § 150 EO

Die Verbindlichkeit des Nachlasses zur Einräumung des gesetzlichen Vorausvermächtnisses geht nicht auf den Erwerber des zwangsversteigerten Grundstücks über. Die Verbindlichkeiten des Erblassers sind vorrangig zu befriedigen, sofern das Vorausvermächtnis nicht dinglich abgesichert wurde.

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