Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die durch die Novellierung des Gewährleistungsrechts bedingten Änderungen in § 8 KSchG. Nach Darstellung der früheren Ausgestaltung des § 8 KSchG prüft sie die Voraussetzungen der Verbesserungsverbindlichkeit des Unternehmers sowie die Zulässigkeit der Erbringung der Verbesserungsleistung am Aufenthaltsort des Verbrauchers, behandelt die Frage des "überraschenden" Aufenthaltsorts für den Unternehmer und erläutert Voraussetzungen, Gefahr- und Kostentragung bei einer geforderten Übersendung des beschädigten Gutes durch den Konsumenten an den Unternehmer.