§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG
Der VwGH erörtert, dass die fehlende bescheidmäßige Erledigung der Einstellung des Säumnisbescheidverfahrens die Wiederaufnahme desselben rechtfertigt.
VwGH, 22.03.2000, 97/03/0140
§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG
Der VwGH erörtert, dass die fehlende bescheidmäßige Erledigung der Einstellung des Säumnisbescheidverfahrens die Wiederaufnahme desselben rechtfertigt.
VwGH, 22.03.2000, 97/03/0140