§ 5 AsylG 1997; Art 5 Dubliner Übk; Art 9 Dubliner Übk
Der VwGH erörtert, dass der Asylwerber keinen aus dem Dubliner Übereinkommen ableitbaren öffentlichen Anspruch auf Übertragung der asylrechtlichen Prüfungskompetenz besitzt und nimmt Stellung zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Rechtsgültigkeit einer Aufenthaltsgenehmigung.