§ 4 AsylG 1997
Der VwGH erörtert, dass eine Berufungsfrist von drei Tagen gegen mangelhaft begründete Asylanträge keinen hinreichenden Verfolgungsschutz im Drittstaat begründet.
VwGH, 24.02.2000, 99/20/0246
§ 4 AsylG 1997
Der VwGH erörtert, dass eine Berufungsfrist von drei Tagen gegen mangelhaft begründete Asylanträge keinen hinreichenden Verfolgungsschutz im Drittstaat begründet.
VwGH, 24.02.2000, 99/20/0246