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Entscheidung - VfGH, 16.12.1999, B 3077/97

Öffentliches RechtVfGH 2001/4ÖJZ 2001, 33 Heft 1 v. 1.1.2001

Art 133 Z 4 B-VG; Art 7 B-VG; Art 6 MRK; § 341 ASVG; § 345 ASVG; § 346 Abs 3 ASVG

Der VfGH prüft, ob die Beteiligung eines Mitglieds einer Interessenvertretung an einer Berufungskommission die Parteilichkeit dieser Behörde begründet. Weiters beurteilt er die Rechtsnatur und Verfassungskonformität einer Honorarverordnung.

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