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Entscheidung - OGH, 16.01.2001, 4 Ob 313/00h

ZivilrechtÖJZ-LSK 2001/123 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 1037 ABGB; § 17 ZPO

In dieser Entscheidung stellt der OGH fest, dass der Mitschuldner der sich trotz Aufforderung nicht am Verfahren beteiligt, ab Zustellung der Streitverkündung ersatzpflichtig für die entstandenen Aufwendungen seines Streitgenossen wird.

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