vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 21.12.2000, 2 Ob 258/99a

ZivilrechtÖJZ-LSK 2001/111 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 31c Abs 2 KSchG; § 502 Abs 1 ZPO

Der OGH beschreibt essentielle Vertragspunkte eines Reiseveranstaltungsvertrags und führt aus, dass die Beurteilung einer allfälligen Abweichung durch den Reiseveranstalter einzelfallbezogen zu erfolgen hat, was keine erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO begründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!