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Entscheidung - OGH, 17.10.2000, 14 Os 100/00

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2001/58 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 281 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Die Behauptung, dass spezial- und generalpräventive Erwägungen einer bedingten Strafnachsicht entgegenstehen begründet keinen Nichtigkeitsgrund wegen Missachtung maßgeblicher Strafbemessungsbestimmungen gemäß § 281 Abs 1 Z 11 StPO.

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