§ 14 ZPO; § 42 JN
Der OGH erörtert, dass die Immunität eines Streitgenossen einer einheitlichen Streitpartei die teilweise Zurückweisung der Klage erfordert, einer Fortführung des Verfahrens und einem Urteilsspruch gegenüber den anderen Mitgliedern der Streitpartei aber nicht entgegensteht.