§ 426 ZPO; § 521 ZPO; § 149 Geo
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass die Zusendung einer Protokollabschrift keinen tauglichen Ersatz für eine Ausfertigung des Beschlusses bildet und somit die Rechtsmittelfrist nicht auslöst.
OGH 14.02.2001, 7 Ob 291/00w