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Entscheidung - OGH, 30.01.2001, 1 Ob 80/00x

Allgemeine RechtsfragenÖJZ-LSK 2001/138 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 43 B-GBG; Art 2 Abs 4 RL 76/207/EWG

Der OGH legt dar, dass die in § 43 B-GBG normierte bedingungslose Bevorzugung von Frauen nicht mit den Vorgaben der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Berufsleben (RL 76/207/EWG) in Einklang zu bringen ist.

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