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Entscheidung - OGH, 25.04.2001, 3 Ob 220/00z

ErbrechtÖJZ-LSK 2001/207 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 758 ABGB

Die Verbindlichkeiten des Erblassers sind vorrangig zu befriedigen, sofern das Vorausvermächtnis des Ehepartners nicht dinglich abgesichert wurde.

OGH 25.04.2001, 3 Ob 220/00z

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