§ 250 Abs 3 StPO; § 162a StPO
Der OGH erläutert, dass der sachliche Regelungsgehalt des § 162a StPO der Ausschließung des Angeklagten aus dem Verhandlungssaal während der Zeugenvernehmung nicht entgegensteht, weil diese Entscheidung im Ermessen des Gerichts liegt.