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Entscheidung - OGH, 21.11.2000, 5 Ob 281/00k

ZivilrechtÖJZ-LSK 2001/78 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 472 ABGB

Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass die Verbindlichkeit eines Grundstückseigentümers, die Abtragung eines Hauses zu dulden, als Dienstbarkeit zu qualifizieren ist.

OGH 21.11.2000, 5 Ob 281/00k

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