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Entscheidung - OGH, 14.11.2000, 4 Ob 280/00f

ZivilrechtÖJZ-LSK 2001/80 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 1295 ABGB

Der OGH erläutert in dieser Entscheidung, dass bei offensichtlicher Erkennbarkeit der Gefahr die Verkehrssicherungspflicht des Inhabers der Gefahrenquelle nicht besteht.

OGH 14.11.2000, 4 Ob 280/00f

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