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Entscheidung - OGH, 13.09.2000, 4 Ob 195/00f

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2001/34 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 419 ZPO; § 423 ZPO

Selbst ein unter Missachtung der gesetzlichen Voraussetzungen erlassener Berichtigungsbeschluss wird, mangels Anfechtung beider Parteien, rechtskräftig; erst mit Kenntnis der Berichtigung bzw Ergänzung wird eine neue Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt.

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