§ 1121 ABGB; § 1120 ABGB; § 156 Abs 1 EO
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass der Erwerber eines Grundstücks, der dieses im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt, im Zeitpunkt des Zuschlags in den, nicht im Grundbuch eingetragenen, Bestandsvertrag eintritt. Weiters erläutert er, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber an die Bestandsdauer gebunden ist.