vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 03.04.2001, 4 Ob 59/01g

ZivilrechtEvBl 2001/157EvBl 2001, 687 - 688 Heft 18 v. 15.9.2001

§ 1409 ABGB; § 1293 ABGB; § 1489 ABGB

Der OGH beschreibt den maßgeblichen Informationsstand des Übernehmers eines Unternehmens, um dessen Verantwortlichkeit für Schadenersatzpflichten des Rechtsvorgängers zu begründen. Weiters erörtert der OGH die Rechtsfolgen der mangelnden Offenlegung des Schuldnerwechsels gegenüber dem Vertragspartner des vormaligen Besitzers des Unternehmens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!