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Entscheidung - VwGH, 10.08.2000, 2000/07/0048

WasserrechtVwGH 2001/154ÖJZ 2001, 618 Heft 16 v. 15.8.2001

§ 31b WRG; § 137 WRG; § 138 Abs 4 WRG

Der VwGH erörtert, dass die Verbindlichkeit zur Entfernung von Ablagerungen und Bodenverunreinigungen nur den neuen Grundstückseigentümer trifft und legt Kriterien dar, die den Bestand einer Mülldeponie als Betrieb qualifizieren.

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