§ 4 Abs 1 VVG; § 9 AVG
Der VwGH erörtert, dass die Vollstreckungsverfügung eine unabdingbare Voraussetzung für eine Kostenvorschreibung darstellt und prüft die Rechtsgültigkeit der Vollstreckungsverfügung bei Geschäftsunfähigkeit der verpflichteten Partei.