§ 1 Abs 1 Z 1 UStG
Der VwGH führt aus, dass das Fleischuntersuchungsorgan mit dem Schlachthofbesitzer kein Leistungsverhältnis begründet, dieses vielmehr zum Landeshauptmann oder den Gemeinden besteht.
VwGH, 27.06.2000, 2000/14/0010
§ 1 Abs 1 Z 1 UStG
Der VwGH führt aus, dass das Fleischuntersuchungsorgan mit dem Schlachthofbesitzer kein Leistungsverhältnis begründet, dieses vielmehr zum Landeshauptmann oder den Gemeinden besteht.
VwGH, 27.06.2000, 2000/14/0010