§ 27 Abs 2 BAO
Der VwGH legt die Bestimmungskriterien des Ort der Geschäftsleitung einer GmbH dar und erörtert, dass der Wohnsitz des Geschäftsführers nicht als solcher zu qualifizieren ist.
VwGH, 31.05.2000, 97/13/0200
§ 27 Abs 2 BAO
Der VwGH legt die Bestimmungskriterien des Ort der Geschäftsleitung einer GmbH dar und erörtert, dass der Wohnsitz des Geschäftsführers nicht als solcher zu qualifizieren ist.
VwGH, 31.05.2000, 97/13/0200