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Entscheidung - VwGH, 23.05.2000, 99/14/0311

SteuerrechtVwGH 2001/55ÖJZ 2001, 575 Heft 14 und 15 v. 15.7.2001

§ 2 Abs 3 EStG

Der VwGH führt aus, dass die Führung einer Arztpraxis und die Betreibung eines Kosmetiksalons nicht als einheitliche betriebliche Tätigkeit qualifiziert werden kann.

VwGH, 23.05.2000, 99/14/0311

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