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Entscheidung - VwGH, 02.08.2000, 94/13/0259

SteuerrechtVwGH 2001/66ÖJZ 2001, 576 Heft 14 und 15 v. 15.7.2001

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG

Der VwGH erörtert den teleologischen Zweck der Absetzbarkeit von Werbungsaufwendungen und legt dar, dass Spesen des Rechtsanwalts für Geschäftsessen nicht als Werbungskosten zu qualifizieren sind.

VwGH, 02.08.2000, 94/13/0259

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