§ 216 BAO
Der VwGH erörtert die Funktion des Abrechnungsbescheids nach § 216 BAO und legt dar, dass dieser nicht zur Zuordnung der Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners als Konkurs- oder Masseforderung dient.
VwGH, 26.09.2000, 99/13/0005
§ 216 BAO
Der VwGH erörtert die Funktion des Abrechnungsbescheids nach § 216 BAO und legt dar, dass dieser nicht zur Zuordnung der Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners als Konkurs- oder Masseforderung dient.
VwGH, 26.09.2000, 99/13/0005