Zusammenfassung: Der Autor nimmt ein Erkenntnis des EGMR aus dem Jahr 2000, in dem ein konventionswidriges Verhalten Österreichs durch die Unterlassung einer mündlichen Verhandlung und Verkündung der Entscheidung im Rahmen des strafrechtlichen Entschädigungsverfahren sowie durch das Anführen von Verdachtsgründen trotz Freispruch des Angeklagten festgestellt wurde, zum Anlass, die Voraussetzungen und formellen Anforderungen des strafrechtlichen Entschädigungsverfahrens einer kritischen Würdigung zu unterziehen und auf ihre Vereinbarkeit mit den grundrechtlichen Vorgaben des Art 6 MRK zu überprüfen. Dabei stellt er auch verwandte Entschädigungsbestimmungen vor, bezieht Rechtsprechungsnachweise des VfGH und EGMR in seine Ausführungen mit ein und schließt den Beitrag mit eigenen Lösungsvorschlägen.