§ 1 StGB; § 61 StGB
Tritt ein Straftatbestand, der Grundlage einer rechtskräftigen Verurteilung bildete, außer Kraft, ist die Bezugnahme auf dieses Urteil bei der Strafbemessung in einem späteren Verfahren unzulässig.
OGH 18.01.2001, 12 Os 149, 150/00