Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag die Form der Erlassung sowie die inhaltliche Ausgestaltung des Finanzausgleichs 2001 bis 2004 auf ihre Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Besonders hebt sie in ihrer kritischen Betrachtung dabei unklare Geltungsregelungen, die verfassungsrechtliche Verankerung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels sowie die Fiktion der Erlassung als Verfassungsbestimmung durch nachträgliche Zuschreibung des Verfassungsrangs hervor.