Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Rechtsgrundlagen und Zulässigkeitsvoraussetzungen einer anonymen Zeugenvernehmung und einer verdeckten Ermittlung, wobei er letztere von der Tätigkeit eines staatlichen agent provocateur abgrenzt. Er legt dar, dass die staatliche Provokation der Tat einen Strafausschließungsgrund begründet, dessen Umfang und prozessuale Behandlung er ebenfalls ausführt. Weiters erläutert er die Möglichkeit der anonymen Zeugenvernehmung, untersucht deren Anwendbarkeit für verdeckte Ermittler und prüft ihre Vereinbarkeit mit den grundrechtlichen Vorgaben des Art 6 MRK. Erwägungen zur verfahrensrechtlichen Darlegung von Mängeln bei der anonymen Zeugenvernehmung runden den Beitrag ab.