§ 473 ABGB; § 9 GBG; § 6 Abs 2 BauRG
Der OGH erläutert in dieser Entscheidung, dass die vertraglich festgelegte Verbindlichkeit des Baurechtsnehmers, das Haus nur unter bestimmten Konditionen zu vermieten, nicht als intabulationsfähige Reallast zu qualifizieren ist.