§ 514 Abs 1 ZPO
Der in Beschlussform getroffene Auftrag des Gerichts zweiter Instanz zur Rücküberstellung der Akten an das Erstgericht unterliegt keiner Anfechtung.
OGH 28.11.2000, 4 Ob 306/00d
§ 514 Abs 1 ZPO
Der in Beschlussform getroffene Auftrag des Gerichts zweiter Instanz zur Rücküberstellung der Akten an das Erstgericht unterliegt keiner Anfechtung.
OGH 28.11.2000, 4 Ob 306/00d