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Entscheidung - VwGH, 12.05.1999, 98/01/0467

VerfahrensrechtVwGH 2000/70ÖJZ 2000, 317 Heft 8 v. 15.4.2000

§ 45 Abs 2 AVG

Eine vorgebrachte Ortsunkenntnis stellt keinen tauglichen Entschuldigungsgrund für die verspätete Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung dar; eine entsprechende negative Berücksichtigung bei der Beweiswürdigung ist zulässig.

VwGH, 12.05.1999, 98/01/0467

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