vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VwGH, B 26.05.1999, 99/12/0108

VerfahrensrechtVwGH 2000/73ÖJZ 2000, 318 Heft 8 v. 15.4.2000

§ 18 Abs 4 idF BGBl I 1998/158 AVG

Um einen Rechtsakt als Bescheid zu qualifizieren, muss der Genehmigende namentlich erkennbar sein.

VwGH, B 26.05.1999, 99/12/0108

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!