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Zum "ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel" im Sinne des § 74 EheG

FamilienrechtDr. Georg Lukasser, Richter, WienÖJZ 2000, 301 - 304 Heft 8 v. 15.4.2000

Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten und überprüft, ob die Bestimmungen des § 74 EheG, wonach ein "ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel" zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen kann, mit dem durch Art 8 MRK normierten Gebot der Achtung des Privat- und Familenlebens in Einklang zu bringen sind. Weiters bezieht er Kriterien einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Unterhaltsforderung sowie die Zielsetzungen des § 68a EheG in seine Überlegungen mit ein.

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