§ 48 BDG; § 9 Abs 2 B-PVG
Der VwGH legt dar, dass jede Modifikation des Dienstplan der Zustimmung der Personalvertretung bedarf und prüft die Rechtsgültigkeit von Umgestaltungen, die ohne dieses Einvernehmen vorgenommen wurden.
VwGH, 26.05.1999, 94/12/0299, 0350