§ 29 Abs 1 B-PVG; § 22a BEinstG; § 22b BEinstG; § 20 Abs 1 GehG
Der VwGH prüft in dieser Entscheidung die Rechtsstellung einer Behindertenvertrauensperson insbesondere im Hinblick auf die Berechtigung des Erhalts bestimmter Sachleistungen und erörtert weiters die allfällige Vergütung daraus resultierender Mehrkosten.