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Entscheidung - VwGH, 26.5.1999, 98/12/0505

GrundrechtVwGH 2000/1ÖJZ 2000, 274 Heft 7 v. 1.4.2000

Art 6 Abs 1 MRK; § 35 Abs 2 EO; § 38 AVG

Prüft eine Verwaltungsbehörde eine privatrechtliche Angelegenheit nur als Vorfrage, bildet dies keinen Verstoß gegen Art 6 Abs 1 MRK.

VwGH, 26.5.1999, 98/12/0505

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