§ 95 EheG; § 81 EheG; § 82 EheG; § 83 EheG; § 229ff AußStrG; § 393 Abs 1 ZPO
Der OGH legt in dieser Entscheidung dar, wie in einem Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und Ersparnisse die Einbringung eines Antrags nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist prozessual zu behandeln ist.