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Finanzprokuratur - Anwalt....?

ZivilprozessrechtDr. Josef Kühne; emeritierter Universitätsprofessor, HardÖJZ 2000, 262 - 263 Heft 7 v. 1.4.2000

Zusammenfassung: In seiner Replik zu einem Beitrag von Kremser (ÖJZ 1999, 441) stellt der Autor die Bestandsberechtigung der Finanzprokuratur in Frage und prüft die Vereinbarkeit der rechtlichen Vertretungstätigkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 4 ZPO; RAO

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