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Entscheidung - VwGH, 27.01.1999, 98/16/0361

SteuerrechtVwGH 2000/22ÖJZ 2000, 194 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 2 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG; § 785 Abs 1 ABGB

Verpflichten sich die Erben in einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Pflichtteilsberechtigen zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages zur Deckung des Pflichtteils, so begründet dies ein Forderungsrecht des Pflichtteilsberechtigten, das nicht von der Erbschaftssteuerpflicht befreit.

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