§ 45 Abs 3 EStG
Die Entscheidung zeigt, wie sich der Unterschiedsbeitrag gemäß § 45 Abs 3 EStG rechnerisch ermitteln lässt und wie eine daraus resultierende Gutschrift steuerrechtlich zu behandeln ist.
VwGH, 20.01.1999, 97/13/0027
§ 45 Abs 3 EStG
Die Entscheidung zeigt, wie sich der Unterschiedsbeitrag gemäß § 45 Abs 3 EStG rechnerisch ermitteln lässt und wie eine daraus resultierende Gutschrift steuerrechtlich zu behandeln ist.
VwGH, 20.01.1999, 97/13/0027