§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
Zur Qualifizierung eines privaten Arbeitsraumes als "Arbeitszimmer" wird auf den örtlichen Schwerpunkt der beruflichen Leistungserbringung abgestellt.
VwGH, 20.01.1999, 98/13/0132
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
Zur Qualifizierung eines privaten Arbeitsraumes als "Arbeitszimmer" wird auf den örtlichen Schwerpunkt der beruflichen Leistungserbringung abgestellt.
VwGH, 20.01.1999, 98/13/0132