§ 1 Abs 1 Z 2 UStG
Der VwGH prüft in dieser Entscheidung, inwieweit die Herauslösung eines Wohnhauses aus dem betrieblichen Wirkungskreis aufgrund Einstellung des Unternehmens Eigenverbrauch begründen kann und welche umsatzsteuerrechtliche Folgen dies auslöst.