§ 250 Abs 1 lit d BAO
In dieser Entscheidung prüft der VwGH die Verbesserungsfähigkeit einer unvollständigen Berufungsbegründung in einem Finanzverfahren.
VwGH, 20.01.1999, 98/13/0063
§ 250 Abs 1 lit d BAO
In dieser Entscheidung prüft der VwGH die Verbesserungsfähigkeit einer unvollständigen Berufungsbegründung in einem Finanzverfahren.
VwGH, 20.01.1999, 98/13/0063